Mietwagen

Warum sich ein Mietwagen auf Okinawa lohnt

Okinawa ist bekannt für seine landschaftliche Vielfalt – von einsamen Stränden über spektakuläre Klippen bis hin zu versteckten Wasserfällen. Viele dieser Orte liegen jedoch abseits der großen Straßen und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer oder gar nicht erreichbar. Ein Mietwagen ist daher die beste Möglichkeit, die Insel flexibel und unabhängig zu erkunden.

Ob ein spontaner Abstecher zu einem abgelegenen Küstenabschnitt, ein Besuch in einem traditionellen Dorf im Inselinneren oder ein Tagesausflug zum berühmten Churaumi Aquarium – mit dem eigenen Auto lässt sich Okinawa stressfrei und in deinem Tempo entdecken. Gerade für Familien, Paare oder Gruppen bietet ein Mietwagen zudem oft die günstigere und bequemere Alternative zu Taxis oder organisierten Touren.

Voraussetzungen: Welcher Führerschein ist in Japan gültig?

1. Internationaler Führerschein nach dem Genfer Abkommen von 1949

Wenn du auf Okinawa (oder allgemein in Japan) Auto fahren möchtest, brauchst du entweder eine japanische Fahrerlaubnis oder einen internationalen Führerschein nach dem Genfer Abkommen von 1949zusammen mit deinem nationalen Führerschein.

2. Japanische Übersetzung des Führerscheins (z. B. durch JAF)

Für bestimmte Länder, darunter Deutschland, ist alternativ eine offizielle japanische Übersetzung des nationalen Führerscheins erforderlich. Diese Übersetzung wird von der Japan Automobile Federation (JAF) oder teilweise auch von der deutschen Botschaft angeboten. Sobald man die Übersetzung des Führerscheins auf der Webseite beantragt, bekommt man eine Bestätigungsmail. Dieser Vorgang kann unterschiedlich lange dauern, bei mir ist am gleichen Tag die Bestätigung gekommen. Bei dem nächsten 7-Eleven muss man dann nur noch die Übersetzung ausdrucken, und schon kann das Abenteuer losgehen! Die genaue Anleitung zum Ausdrucken wird in der Bestätigungsmail der JAF erläutert.


Anmerkung: Die Übersetzung kann nicht vor der Reise beantragt werden – du musst dich bereits in Japan befinden, um diesen Service nutzen zu können. Am besten kümmerst du dich gleich nach der Ankunft darum, falls du länger bleibst und planst, selbst zu fahren.

Wichtige Verkehrsregeln auf Okinawa (und in ganz Japan)

Wenn du mit dem Mietwagen auf Okinawa unterwegs bist, solltest du die japanischen Verkehrsregeln gut kennen – sie unterscheiden sich in einigen Punkten deutlich von denen in Europa oder den USA. Hier sind die wichtigsten Punkte für eine sichere und stressfreie Fahrt:

Linksverkehr auf Okinawa

In Japan herrscht Linksverkehr – das Lenkrad befindet sich rechts. Für viele Touristen ist das anfangs ungewohnt, aber vor allem mit einem Automatikfahrzeug gelingt die Umstellung meist schnell.

Tempolimits: Weniger ist mehr

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind vergleichsweise niedrig:

  • Innerhalb von Städten gilt meist 40 km/h

  • Außerorts sind 50–60 km/h erlaubt

  • Auf Schnellstraßen (Expressways) beträgt das Tempolimit meist 80–100 km/h

Achtung: Tempolimits werden regelmäßig überwacht – Blitzer und Polizeikontrollen sind keine Seltenheit.

Null-Toleranz bei Alkohol

In Japan gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Bereits kleinste Mengen Alkohol sind verboten – auch für Beifahrer kann es rechtliche Konsequenzen geben, wenn sie das Fahren unter Alkoholeinfluss zulassen.

Kein Linksabbiegen bei Rot

Im Gegensatz zu vielen westlichen Ländern ist ein Linksabbiegen bei roter Ampel nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn kein Gegenverkehr herrscht. Warte immer auf Grün.

Mautpflicht auf Schnellstraßen

Viele Expressways auf Okinawa und in ganz Japan sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt entweder bar, mit Kreditkarte oder über das ETC-System (Electronic Toll Collection).
Tipp: Achte bei der Mietwagenbuchung darauf, ob dein Fahrzeug mit einem ETC-Gerät ausgestattet ist – das spart Zeit und ist besonders praktisch bei längeren Fahrten.

Kindersitzpflicht

Kinder unter sechs Jahren dürfen nur mit einem geeigneten Kindersitz mitfahren. Mietwagenanbieter auf Okinawa bieten entsprechende Sitze in der Regel zur Buchung an – am besten direkt mitreservieren.

Smartphone-Nutzung nur mit Freisprecheinrichtung

Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nur erlaubt, wenn du eine Freisprecheinrichtung verwendest. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

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